Sechs Haushalte, ein Rechner: für wen sich das Altersvorsorgedepot wirklich lohnt
Über die Reform der privaten Altersvorsorge liest man immer dieselben Beispielfamilien: der Single mit Durchschnittsgehalt, das Doppelverdiener-Paar, die Familie mit zwei Kindern, die alleinerziehende Mutter. Das hat einen guten Grund — an wenigen typischen Konstellationen sieht man am schnellsten, für wen die Förderung großzügig ist und für wen nicht. Wir rechnen sechs dieser Haushalte durch denselben Rechenkern, der auch hinter unserem Förderrechner steht — in Euro, nach Steuern, im Vergleich zu einem schlichten ETF-Depot. Jeder Fall lässt sich am Ende des Abschnitts mit einem Klick öffnen und auf die eigenen Zahlen umstellen.
Die sechs Fälle auf einen Blick
| Musterfall | Beitrag | Förderung p. a. | Förderquote | Ergebnis ggü. ETF |
|---|---|---|---|---|
| Single, Geringverdiener | 50 €/Monat | 240 € | 40 % | +21.372 € |
| Single, Durchschnittsverdiener | 150 €/Monat | 695 € | 39 % | +8.509 € |
| Single, Gutverdiener | 150 €/Monat | 901 € | 50 % | −3.064 € |
| Paar, zwei Verdiener ohne Kinder | 2 × 150 €/Monat | 1.400 € | 39 % | +5.988 € |
| Familie mit zwei Kindern | 150 €/Monat | 1.140 € | 63 % | +37.486 € |
| Alleinerziehend mit zwei Kindern | 100 €/Monat | 990 € | 83 % | +37.199 € |
Lesehilfe zur Tabelle: „Förderung p. a." ist die Förderung im ersten Jahr — der höhere Wert aus Zulage und Steuervorteil (Günstigerprüfung). Bei Familien enthält sie die volle Kinderzulage, die später ausläuft; mehr dazu in den Einzelfällen. Beim Paar sind beide Depots zusammengefasst. „Ergebnis ggü. ETF" ist die Netto-Differenz zum reinen ETF-Depot über die gesamte Auszahlphase.
Warum wir mit 25 bis 570 Euro im Monat rechnen
Die Beträge in den Musterfällen sind nicht zufällig gewählt. Jede Stufe macht einen anderen Mechanismus der Förderung sichtbar:
| Monatsbeitrag | Funktion im Beitrag |
|---|---|
| 25 € | Mindestbeitrag für die volle Kinderzulage von 300 € je Kind und Jahr |
| 30 € | höchste prozentuale Grundförderung — 50 % auf die ersten 360 € im Jahr |
| 50 € | realistischer Einstieg für Geringverdiener |
| 100 € | realistischer Beitrag bei knapperem Budget, etwa für Alleinerziehende oder Familien |
| 150 € | volle Grundzulage von 540 € ausgeschöpft |
| ca. 570 € | maximal über den Rechner einstellbarer Eigenbeitrag, bringt aber keine zusätzliche Zulage mehr |
Wichtig dabei: 25 oder 30 Euro im Monat sind keine ausreichende Altersvorsorge. Sie zeigen nur, wo die Förderung prozentual am dichtesten ist — als Förderquoten- und Mindestzugangsfall. Der Betrag, an dem sich echte Vorsorge bemisst, bleibt 150 Euro im Monat: Ab dort ist die volle Grundzulage ausgeschöpft, und der Beitrag wird groß genug, um über die Jahre ein nennenswertes Vermögen aufzubauen. Alles darüber bringt keine zus ätzliche Zulage mehr, sondern nur mehr eigenes Kapital im Depot.
1. Single, Geringverdiener
Eine 28-jährige Berufseinsteigerin, 22.000 Euro brutto, legt 50 Euro im Monat über 39 Jahre zurück. Viel Steuer zahlt sie noch nicht — ihr Hebel ist nicht der Steuervorteil, sondern die prozentuale Grundzulage auf kleine Beiträge: 240 Euro im Jahr, eine Förderquote von 40 Prozent. Genau diese Gruppe profitiert prozentual am stärksten von der neuen Staffelung. Der Vorsprung von +21.372 Euro gegenüber dem ETF-Depot — am Ende rund 481 Euro Zusatzrente im Monat — entsteht fast vollständig aus der Zulage, nicht aus Steuertricks.
2. Single, Durchschnittsverdiener
35 Jahre, 45.000 Euro brutto, 150 Euro im Monat über 32 Jahre — also genau der Betrag, ab dem die volle Grundzulage von 540 Euro ausgeschöpft ist. Beim Grenzsteuersatz von rund 30 Prozent schlägt der Steuervorteil bereits die Zulage: Weil sich der Sonderausgabenabzug am Eigenbeitrag plus Zulage bemisst (2.340 Euro), bringt er rund 695 Euro — die 540 Euro Zulage fließen ins Depot, die Differenz von rund 155 Euro im Jahr kommt als Cashback zurück. Macht eine Förderquote von 39 Prozent. Der Vorsprung von +8.509 Euro (rund 766 Euro Zusatzrente im Monat) ist real, aber moderat. Bei mittlerem Einkommen ohne Kinder entscheidet vor allem die Laufzeit, ob sich das Förderdepot deutlich vom ETF-Depot absetzt.
3. Single, Gutverdiener
40 Jahre, 75.000 Euro brutto, 150 Euro im Monat über 27 Jahre. Der Grenzsteuersatz von knapp 39 Prozent macht den Sonderausgabenabzug deutlich interessanter als die Zulage: Weil sich der Abzug am Eigenbeitrag plus Zulage bemisst (2.340 Euro), bringt der Steuervorteil rund 901 Euro und schlägt die Zulage von 540 Euro klar — eine Förderquote von 50 Prozent. Die Differenz fließt als Cashback aufs Konto — rund 9.700 Euro über die Ansparzeit.
Trotzdem ist das Altersvorsorgedepot für Gutverdiener kein Selbstläufer, sondern vor allem eine Steuerstundungs- und Förderwette: Heute Liquidität durch den Cashback, später volle Besteuerung der Auszahlung. Je kürzer die Laufzeit und je höher der Steuersatz im Alter, desto eher liegt ein ungefördertes ETF-Depot netto vorne — wie hier, wo 27 Jahre Restlaufzeit und ein angenommener Rentensteuersatz von 30 Prozent das Förderdepot mit −3.064 Euro knapp hinter das ETF-Depot mit seiner Teilfreistellung fallen lassen (rund 500 Euro Zusatzrente im Monat). Wer früher anfängt oder im Alter mit einem niedrigeren Steuersatz rechnet, dreht das Ergebnis. Der Cashback bleibt unabhängig davon ein Liquiditätsvorteil, den der ETF nicht bietet.
4. Paar, zwei Verdiener ohne Kinder
Ein verheiratetes Paar, beide Anfang 30, Einkommen von 48.000 und 42.000 Euro, je 150 Euro im Monat über 34 Jahre. Ohne Kinder ähnelt jeder Partner einem Single mit mittlerem Einkommen — pro Depot bleibt der Vorteil mit +2.994 Euro (rund 844 Euro Zusatzrente im Monat) moderat. Die eigentliche Aussage für Paare ist deshalb eine andere: Ein Haushalt darf zwei Depots besparen, jedes mit voller Förderung. Wer nur eines nutzt, verschenkt die Förderung des zweiten — zwei Depots bringen zusammen rund 1.400 statt 700 Euro Förderung im Jahr und in Summe +5.988 Euro gegenüber zwei ETF-Depots. Die Differenz bleibt sonst einfach liegen.
5. Familie mit zwei Kindern
Ein Elternteil verdient 48.000 Euro, der andere arbeitet in Teilzeit mit 22.000 Euro, zwei Kinder im Grundschulalter (4 und 7 Jahre), 150 Euro im Monat über 31 Jahre. Hier kommt die Kinderzulage zum Tragen — und sie verändert das Bild grundlegend: 540 Euro Grundzulage plus zweimal 300 Euro Kinderzulage ergeben 1.140 Euro Förderung im ersten Jahr, eine Förderquote von 63 Prozent. Das ist der Fall, der in den Schlagzeilen mit „bis zu 1.140 Euro Förderung" auftaucht.
Wichtig ist aber die zeitliche Einordnung: Die volle Kinderzulage fließt nur, solange für beide Kinder Kindergeldanspruch besteht — im Modell rund 21 Jahre für das jüngere und 18 Jahre für das ältere Kind, nicht über die vollen 31 Jahre Laufzeit. Danach bleibt die Grundzulage beziehungsweise der Steuervorteil. Deshalb liegt die Gesamtförderung über die Laufzeit (rund 28.440 Euro) deutlich unter der aktuellen Jahresförderung mal Laufzeit (1.140 € × 31 wären über 35.000 €). Selbst mit diesem Auslaufen bleibt der Abstand zum ETF-Depot mit +37.486 Euro (rund 853 Euro Zusatzrente im Monat) der größte aller sechs Fälle.
6. Alleinerziehend mit zwei Kindern
38 Jahre, 32.000 Euro brutto, zwei Kinder (6 und 9 Jahre), 100 Euro im Monat über 29 Jahre — bewusst etwas weniger, weil das Budget knapper ist. Trotz des kleineren Beitrags ist die Förderquote mit 83 Prozent die höchste von allen: 390 Euro Grundzulage plus 600 Euro Kinderzulage ergeben 990 Euro Förderung im ersten Jahr. Die Kinderzulage wirkt hier als starker Hebel, weil sie bis zu 300 Euro pro Kind beträgt und schon bei 300 Euro Eigenbeitrag im Jahr (25 Euro im Monat) voll erreicht wird — bei kleinem Eigenbeitrag fällt dieser feste Zuschuss prozentual besonders ins Gewicht.
Auch hier gilt die zeitliche Einschränkung: Die volle Kinderzulage läuft nur, solange Kindergeldanspruch besteht — im Modell rund 19 und 16 Jahre, nicht über die ganzen 29 Jahre. Danach trägt die Grundzulage allein. Für Alleinerziehende mit niedrigerem Einkommen und mehreren Kindern bleibt das Altersvorsorgedepot trotzdem eines der wenigen Vorsorgeprodukte, bei denen die staatliche Förderung den eigenen Beitrag zeitweise fast erreicht — hier ein Vorsprung von +37.199 Euro gegenüber dem ETF-Depot, rund 567 Euro Zusatzrente im Monat.
Drei Dinge, die man aus den sechs Fällen lernt
- Kinder schlagen Einkommen. Die Kinderzulage verändert die Rechnung stärker als ein höherer Grenzsteuersatz. Familie und Alleinerziehende erreichen Förderquoten von 63 und 83 Prozent — der Gutverdiener mit dem höchsten Steuersatz kommt trotz Sonderausgabenabzug nur auf 50 Prozent und liegt netto sogar hinter dem ETF-Depot.
- 150 Euro ist der wichtigste Vergleichswert. Dort ist die maximale Grundzulage von 540 Euro ausgeschöpft, und der Beitrag wird groß genug, um über die Jahre echte Altersvorsorge aufzubauen. Kleinere Beträge sind Förderquoten- und Zugangsfälle, keine vollständige Vorsorge.
- Der ETF bleibt der harte Vergleichsmaßstab. Gerade bei Gutverdienern, kürzerer Laufzeit oder hohem Steuersatz im Alter kann das ungeförderte ETF-Depot netto vorne liegen. Die Förderung ist kein Automatismus — sie muss zur eigenen Situation passen.
Welcher Fall Ihrer Situation am nächsten kommt, sehen Sie am schnellsten, wenn Sie den passenden Abschnitt oben öffnen und die Werte auf Ihre eigenen umstellen.
So rechnen wir — Methodik und Annahmen
- Stand des Modells: Version 0.5, Juni 2026.
- Rechtslage: Altersvorsorgereformgesetz (Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026), Start zum 1. Januar 2027. Einzelne Förder- und Kostenparameter werden bis dahin noch konkretisiert.
- Förderlogik: gestaffelte Grundzulage — 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, 25 % auf 360 bis 1.800 €, also maximal 540 € im Jahr. Kinderzulage bis zu 300 € je Kind. Günstigerprüfung: das Finanzamt gewährt entweder die Zulage oder den Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug, je nachdem, was höher ist — nicht beides. Ausführlicher in Riester scheiterte an drei Stellen.
- Erwartete Bruttorendite: 6,5 % pro Jahr, für beide Depots gleich.
- Kosten Förderdepot: Standardprofil mit 0,6 % Fondskosten plus 18 € Depotgebühr im Jahr.
- Vergleichs-ETF: 0,2 % Fondskosten im Jahr, ohne Depotgebühr.
- Rentenbeginn: mit 67. Auszahlphase: 18 Jahre, linearer Auszahlplan.
- Besteuerung: Das Förderdepot wird in der Auszahlphase voll mit dem angenommenen Rentensteuersatz besteuert (nachgelagerte Besteuerung). Das ETF-Depot trägt Kapitalertragsteuer nach Teilfreistellung sowie die Vorabpauschale während der Ansparzeit.
- Rentensteuersatz im Alter (Annahmewerte): Geringverdiener 17 %, Durchschnitt 25 %, Gutverdiener 30 %, Paar 28 %, Familie 26 %, Alleinerziehend 22 %.
- Kinderzulage: läuft nur, solange Kindergeldanspruch besteht (im Modell bis zum 25. Lebensjahr des Kindes), nicht über die gesamte Ansparzeit.
